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Archiv - Steuertipps 2008 | Wir haben Ihnen Steueränderungen bzw. Steuerinformationen aus dem Steuerjahr 2008 hier zur Verfügung gestellt. Diese werden
von uns nicht mehr aktualisiert. Sie dienen jediglich zu Ihrer Information. | Steuerberaterkosten bei Erbschaftsteuererklärung zählen nicht dazu... | Datum: 10.09.2008 | Rubrik: Sonderausgaben | Steuerberaterkosten waren bis zum Jahr 2006 als Sonderausgaben abzugsfähig und minderten den Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerpflichtigen. Dies gilt jedoch nicht unbedingt für solche Steuerberatungskosten, die für das Erstellen einer Erbschaftsteuererklärung anfallen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg entschieden.
Der Kläger, der Alleinerbe seiner Mutter war, hatte einen Steuerberater mit dem Erstellen der Erbschaftsteuererklärung beauftragt. Die im Jahr 2006 dafür entstandenen Kosten kann er nicht bei seiner eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen, wie das FG mitteilte. Er sei wirtschaftlich nicht belastet gewesen, da das ererbte Vermögen höher gewesen sei als die Steuerberatungskosten.
Dem Einwand des Klägers, dass der Nachlass der Mutter mit dem Erbfall «sein Vermögen» geworden sei und er damit die streitigen Kosten aus seinem eigenen Vermögen getragen habe, erteilten die Richter eine Absage. Der Kläger müsse sich so behandeln lassen, als habe er lediglich das um die wirtschaftlich mit dem Erbfall verbundenen Kosten geminderte Vermögen geerbt.
Ob die Steuerberatungskosten im Rahmen der Besteuerung mit Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten das ererbte Vermögen mindern, ließ das Gericht offen.
Der Kläger hat gegen die Entscheidung bereits Revision eingelegt (X R 29/08).
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.04.2008, 8 K 8238/07 | (Quelle: WISO SteuerNews) | | | | Datensätze: 116 | Seite: 76 von 116 | |
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Do., 26. April 2018 |
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